News


17.12.2009
Öffentliche Bekanntmachung
Auf der Grundlage der Abwassersatzung der Landeshauptstadt Schwerin vom 11.09.2006 sowie der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser (AEB) der Landeshauptstadt Schwerin ebenfalls vom 11.09.2006 (veröffentlicht im Stadtanzeiger – Amtliches Bekanntmachungsblatt der Landeshauptstadt Schwerin – Ausgabe vom 22.09.2006) wurde für das Jahr 2010 die Firma

Schuldt, Günther - Fäkalienentsorgung
Obotritenring 125
19053 Schwerin
Tel./Fax: (0385) 71 08 60

mit der Abfuhr des Abwassers aus abflusslosen Sammelgruben und des Fäkalschlamms aus Kleinkläranlagen im gesamten Stadtgebiet beauftragt. Grundstückseigentümer bzw. von ihnen Beauftragte wenden sich bitte ab 01.01.2010 mit dieser Aufgabe ausschließlich an diese Firma.

Diese Regelung gilt nicht für Kleingartenanlagen u.ä..

Die Kosten für die Abfuhr durch das Fuhrunternehmen trägt die Schweriner Abwasserentsorgung (SAE). Grundstückseigentümer erhalten wie bisher eine Rechnung gemäß § 8 AEB für das Sammelgrubenentsorgungsentgelt bzw. gem. § 10 AEB für das Fäkalschlammentsorgungsentgelt.


30.12.2007
Schweriner Abwasserentsorgung rät: Rückstausicherung gegen Kellerüberflutung

Kellerüberflutungen, eine ärgerliche und aufwendige Angelegenheit für den Hausbesitzer. Wie kann es dazu kommen?
Das auf den Grundstücken anfallende Schmutz- und Niederschlagswasser wird in Schwerin überwiegend über Freigefällekanalisation und Abwasserpumpwerke abgeleitet. Die Freigefällekanäle unterteilen sich in Schmutzwasser-, Regenwasser- und Mischwasserleitungen. Die beiden ersten Leitungsarten dienen der getrennten Ableitung von Schmutz- bzw. Regenwasser. In Mischwasserleitungen wird Schmutz- und Regenwasser zusammen abgeleitet.
Die Größe der Rohrleitungen wird auf Grundlage von geltenden Normen für die Ableitung bestimmter Abwassermengen ausgelegt. Bei Freigefällekanälen zählen die Schächte bis zur Unterkante der Schachtabdeckungen zum Stauraum der Leitung. Man geht bei der Planung der Rohrleitungen davon aus, daß unter bestimmten Betriebszuständen ein Aufstau bis zur Oberkante der Schächte erfolgt. Dies kann zum Beispiel bei starkem Niederschlag, bei Leitungsverstopfungen, bei Kanaleinstürzen oder Ausfällen von Abwasserpumpwerken geschehen. Auch bei planmäßigen Arbeiten am Leitungsnetz – wie Kanalreinigung und –inspektion, Kanalsanierung oder Erneuerung von Kanalabschnitten - wird das zulaufende Wasser im Netz zurückgehalten und gespeichert. Diesen Zustand im Kanalnetz bezeichnet man als Rückstau.
Peter Bongartz, Betriebsingenieur für Kanalnetze und Pumpwerke der Schweriner Abwasserentsorgung, erklärt: "Vor den Folgen des Rückstaus in öffentlichen Abwasseranlagen muß sich jeder Grundstückseigentümer selbst schützen. Dazu wurde in der Abwassersatzung der Stadt Schwerin eine Rückstauebene definiert, bis zu deren Höhe der Wasserstand im Kanalnetz steigen kann. In Schwerin ist dies die Höhe der Schachtabdeckung des ersten nach der Einleitstelle befindlichen Schachtes. Die unterhalb dieser Ebene liegenden Schmutzwasserabläufe der Gebäude sind nach DIN 1986 durch die Installation entsprechender Rückstauverschlüsse oder Abwasserhebeanlagen gegen Rückstau zu schützen. Regenwasserabläufe, die sich unterhalb der Rückstauebene befinden, dürfen nicht unmittelbar an die öffentlichen Kanalisationsanlagen angeschlossen werden. In diesen Fällen ist das Regenwasser z.B. durch Pumpwerke über die Rückstauebene zu heben."
Bei den meisten aufgetretenen Kellerüberflutungen lag die Ursache in fehlendem bzw. unsachgemäßem Schutz vor Rückstau. Bedingt durch die starken Niederschläge kam es zum Anstieg des Wasserstandes in allen Kanalsystemen (Schmutz-, Regen- und Mischwasserleitungen) und zu den Überflutungen. Laut Bongartz treten folgende Fehler wiederholt auf:
1. Es ist kein Schutz vor Rückstau vorhanden, d.h. es sind keine Rückstauverschlüsse bzw. Abwasserhebeanlagen installiert.
2. Es sind falsche Rückstauverschlüsse vorhanden, es gibt Rückstauverschlüsse für fäkalienhaltiges Abwasser und für
fäkalienfreies Abwasser.
3. Die gesamte Grundstücksentwässerung ist über den Rückstauverschluß abgesichert. Über Rückstauverschlüsse dürfen jedoch
nur die Ablaufstellen gesichert werden, die unterhalb der Rückstauebene liegen, und auf deren Benutzung man bei Rückstau
verzichten kann. Alle anderen Ablaufstellen sind am Rückstauverschluß vorbei zu führen. Ansonsten ist bei Rückstau die
Benutzung von höhergelegenen Toiletten, Waschbecken usw. nicht möglich.
4. Direkter Anschluß von Regeneinläufen: Besonders Einläufe von Kellereingängen stauen zurück und überfluten so Kellerräume.

Vor der Nachrüstung bzw. Erstinstallation von Anlagen zur Rückstausicherung, empfiehlt Peter Bongartz, sollten sich die Grundstückseigentümer unbedingt fachlichen Rat einholen. "Wir empfehlen unseren Kunden die Nachfrage beim Klempner ihrer Wahl, einschlägigen Fachgroßhändlern oder direkt bei der SAE unter der Rufnummer 633-4453."




 
  Start      |      News      |      Impressum