| In der Abwassersatzung werden einzelne Begriffsbestimmungen (Abwasser, öffentliche Entwässerungsanlagen,
Mischverfahren, Trennverfahren, Revisionsschacht, Anschlusskanal, Grundstücksentwässerungsanlage, Grundstück)
definiert.
Weiterhin werden Aussagen zu Anschluss- und Benutzungsrecht sowie Anschluss- und Benutzungszwang und
deren Befreiung davon geregelt.
Die unterschiedlichen Bestimmungen für die Grundstücke, die
- a) an die öffentliche Kanalisationsanlagen angeschlossen sind
- b) über abflusslose Gruben und Kleinkläranlagen entsorgt werden,
sind in weiteren Abschnitten geregelt. |